Martinus STÄHLER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Martinus STÄHLER
occupation Hammergewerke und Wirt zu Buschhütten, Zunftaufnahme 1667.

Events

Type Date Place Sources
death 24. October 1717
baptism 26. March 1649
burial 26. October 1717
Buschhütten,Siegen Find persons in this place
birth
marriage 25. March 1680

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25. March 1680
Ferndorf,D
Maria Elisabeth SPIESS

Notes for this person

Mut und Hartnäckigkeit einer Buschhüttener Sippe Stähler.

(Jüngerer Buschhütter Stamm)

Aus einer Urkunde des Hessischen Staatsarchivs in Wiesbaden (Abt. 172 Nr. 1799) geht hervor, daß die Söhne von Martinus Stähler, Hammergewerke und Wirt zu Buschhütten (1649 - 1717), zumindest seit 1751 durch Eingaben an die Fürstliche Regierung zu Dillenburg und gar direkt an den Prinzen Wilhelm von Oranien um ihre "Langenauischen Forderungen" kämpften. Genaueres über diese Forderungen geht aus den Urkunden leider nicht hervor. Vermutlich ging es um Grundstücke, die seit alters her von den Herren von Wischel zu Hof Langenau als Lehen gegeben waren, wofür aber möglicherweise noch nie Lehnsabgaben entrichtet werden mußten. Dies liegt nahe, da der Vater von Martinus, Johann Valentin Stähler (1610 - 1657) Fuhrknecht auf Hof Langenau war. Patin von Valentins Tochter Anna Margaretha war Anna Margaretha von Wischel, Tochter des Junkers zu Hof Langenau. Es scheint also ein recht vertrautes Verhältnis zwischen den von Wischels und den Stählers bestanden zu haben. Deher vielleicht die lockere Handhabung des Lehens.

Die Tatasache, daß es sich dennoch nur um ein Lehen handelte, war somit wohl bei der Sippe Stähler in Vergessenheit geraten, bis dann hundert Jahre später jemand auf Hof Langenau der Angelegenheit wieder auf die Spur kam und plötzlich von den Erben Stähler Abgaben für das Lehen oder gar die Rückgabe der Grundstücke forderte.

Da man also seitens der Erben Stähler diese Grundstücke als Eigentum betrachtete, wurden laut der zitierten Urkunde immer wieder schriftliche Eingaben gemacht, um sich der Ansprüche des Hofes Langenau zu erwehren. Die Regierung in Dillenburg wies die Eingaben nach Rückfrage bei Justizrat F. W. Schneck zu Siegen zurück, da dort die Rechtslage klar war.

Die Erben tähler wollten und Konnten das nicht einsehen. Zunächst waren Gerlach Stähler, Johannes Stähler der Jüngere, Johannes Stähler der Wirth, Hermannus Flender und Johann Jacob Birlenbach federführend. (Anna Margaretha Stähler, das Patenkind der Anna Margaretha von Wischel, hatte 1683 Johann Birlenbach zu Buschhütten geheiratet. Daher die Sippenzugehörigkeit der Birlenbachs).

Schließlich verfügte der Prinz von Oranien am 27.12.1762 von Den Haag aus, daß "den Supplicanten durch iene abermahlige achttägige Gefängnisstrafe bey Wasser und Brodt ein Ziel zu setzen" sei. Die Sippe Stähler aber gab nicht auf und machte unverdrossen immer wieder Eingaben; so 1766 und 1768. Gerlach Stähler wurde deshalb, schon 68 Jahre alt, wieder 8 Tage in Siegen eingesperrt. Gerlach starb 1769, und seine Nachkommen führeten den Kampf unbeirrt fort.

Sein Sohn Johannes wurde 1773 wegen einer erneuten Eingabe gefangengesetzt. Bei der Vernehmung gab er an, seine Eingabe an seine Hoheit selbst übergeben zu haben. Sein verstorbener Vater habe ihm auf dem Totenbett befohlen, sich wegen der Forderung an seine Hoheit zu wenden. Sein Vater habe die Eingabe in Braunschweig (!) aufsetzen lassen, und er habe den Text durch seinen Vetter, des Sergeanten Limper zu Grokum (?), abschriben lassen. Nach seiner Meinung mußte aber Recht Recht bleiben, und so richteten die "Stählers Erben" schin einen Monat nach seiner Freilassung aus dem Stockhaus zu Siegen (04.02.1773) eine erneute Eingabe an den Fürsten.

Diesmal wurde es auf aine andere Weise versucht: "....wir sind an den Bettelstab gekommen und einer ist aus Verdruß darüber sinnlos geworden".

Am 08.08.1773 machte die Sippe erneut eine Eingabe an den Fürsten: man bezeichnete sich als "Gerlach Stählers Vatte- und mutterlose 6 Waisenkinder". Johannes war immerhin schon 35 Jahre alt und Johann Friedrich 24 Jahre.

Am 05.10.1773 und am 19.11.1774 wurde den Erben wieder mit Strafe gedroht: " ...sollen vorgeladen und ihnen bedeutet werden, ihren abermahligen Unfug bey öffentlicher Schiebkarren - Strafe nicht fortzusetzen. Besonders der unruhige Johannes Stähler".

Auf Vorladung erschienen am 06.12.1779 vor dem Gericht zu Siegen Gerlach Stählers Erben: Johannes Stähler, Hans Henrich Merten und Friedrich Stähler. Letzterer hattenämlich wieder einmal eine Eingabe gemacht. Man hielt den Erben vor, daß ihre Forderungen bereits vom Reichskammergericht abgewiesen und von Landesfürsten mehrfach abgeschlagen worde sei. Ferner siene zwei Personen mit Schiebkarrenstrafe belegt worden, und das würde bei "weiterem Supplicieren" wieder der Fall sein.

Anscheinend kam damit die Angelegenheit zu einem Ende, und die hartnäckige Sippe gab, nach mindestens 28 Jahren des Bohrens, Ruhe.

Offensichtlich war man aber wirklich in dem Glauben gewesen,Recht zu haben. Schließlich waren sowohl Gerlach Stähler (1700 - 1760) und sein Sohn Johann Friedrich (1749 - 1815) angesehene Hammergewerken und Kirchenälteste in Buschhütten.

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