Hans KRIEGER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Hans KRIEGER
occupation 1/2Kätner,Schneider i. Ostenfeld

Events

Type Date Place Sources
death 8. September 1820
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, Find persons in this place
baptism 14. December 1758
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, Find persons in this place
burial 12. September 1820
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, Find persons in this place
birth 9. December 1758
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, Find persons in this place
marriage 15. November 1785
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,, Find persons in this place

??spouses-and-children_en_US??

Marriage ??spouse_en_US??Children
15. November 1785
Ostenfeld,,Schleswig-Holstein,Germany,25872,,
Catharina LAMMERT

Notes for this person

<Historik>

Der Schneider von Ostenfeld

fleht die Majestäten an (1796 – 1800)

Ein Nachspiel zur Verkoppelung

Von Dr. Karl Sax Feddersen, Ostenfeld

(Reprint des Jahrbuchs der schleswigschen Geest nach 1960)

Erstellt mit OCR Software von Ernfried Jebe, 31.10.2010

Der Schneider von Ostenfeld

fleht die Majestäten an (1796-1800)

Ein Nachspiel zur Verkoppelung

Von Dr. Karl Sax Feddersen, Ostenfeld

„Wat de eene sin Ul,

is de anner sin

Nachtigall!"

A. Schneider und König

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war der König von

Dänemark, der seit der Inkorporierung von Schleswig 1721 auch

dessen absoluter Monarch war, einer der uneingeschränktesten

Fürsten seiner Zeit. Von 1766—1808 war Christian VII. König-

Herzog. Er kam mit 17 Jahren durch den frühen Tod seines Vaters

zur Macht und war leider keine Zierde seines Standes. Sein Geist

umnachtete sich frühzeitig, Günstlinge übten für ihn das Regiment

aus, unter anderen von 1770—1772 der Vorleser des Königs, der

Altonaer Arzt Johann Friedrich Struensee, ein Sohn des

Generalsuperintendenten Adam Struensee von Schleswig. Von 1772

bis 1784 war des Königs Halbbruder, der Erbprinz Friedrich, der

wirkliche Regent, von 1784—1808 war es der Sohn des Königs, der

Kronprinz Friedrich, der als Friedrich VI. von 1808—1839 König-

Herzog und mithin 55 Jahre der Träger der Macht war.

In Gottorp residierte ab 1768 als Statthalter der Schwager von

König Christian VII., der Landgraf Karl von Hessen.

Die Zeiten unter Christian VII. und Friedrich VI. wurden getrübt

durch unglückliche Ereignisse in den Napoleonskriegen, in denen die

Dänen Verbündete der Franzosen waren, durch den für sie

unglücklichen Abschluß der Kriege, den resultierenden

Währungsverfall und den Staatsbankerott. Trotz allem war das letzte

Drittel des 18. und der Beginn des kommenden Jahrhunderts die Zeit

großzügiger Reformen, z. B. wurde überall die alte Feldgemeinschaft

durch die sogenannte Verkoppelung abgelöst, und die

Leibeigenschaft wurde aufgehoben.

Im Zuge dieser Reformen stellten sich vielerorts Schwierigkeiten

ein, die zum Teil geradezu örtliche Klassenkämpfe auslösten. Wir

werden im folgenden einen Vorgang behandeln, der die entstehenden

Zwistigkeiten in Ostenfeld beleuchtet. Wir werden eine Reihe von

Eingaben von Ostenfelder kleinen Leuten bringen. Diese Schriftsätze

richten sich zunächst an den König direkt und, nachdem man die

Stellung des Kronprinzen erkannt hatte, an den Kronprinzen. Der

Schneider und Kätner Hans Krieger, der sich vorerst im Hintergrund

hält und der erst später als Initiator der Eingaben vortritt, läßt für die

Sache der kleinen Leute zunächst zwei Insten sprechen, die

wahrscheinlich noch weniger zu verlieren hatten als er. Die ganze

Angelegenheit ist ein typisches Zeichen für die Zwiespältigkeit der

damaligen Verhältnisse.

Der Tenor der Eingaben und die devote Einstellung zum König-

Herzog bzw. dem Kronprinzen erinnern geradezu an eine

mittelalterliche Vorstellungswelt,

so wie im Märchen der einfache Mann zum König

spricht. Der Untertan ist der Gnade des Landesherrn ausgeliefert und

vertraut von vornherein auf die Huld und das Gerechtigkeitsgefühl des

Monarchen.

Daß in der Eingabe die Supplikanten sich als „treue dänische"

Untertanen bezeichnen, wollen wir nicht allzu ernst nehmen, es war

wohl mehr eine Floskel, um ein gutes Verhandlungsvorfeld zu

schaffen.

Ist die Einstellung zum Monarchen durchaus konservativ und staatsbejahend,

um so aufgeklärter und klassenbewußter und um so

kritischer ist. die Einstellung zu den Großbauern des Dorfes, die '

ihnen angeblich das Leben schwer machen.

; Hätten die Supplikanten gewußt, daß die Sicherung und Festigung

der Hufen bei den Maßnahmen der Verkoppelung Pate stand, daß

Kurzhalten der Kätner und Insten auch von oben gesteuert war, um

den Hufnern die Tagelöhner zu garantieren, so hätten sie

wahrscheinlich von

vornherein resigniert.

B. Die Ordnung der dörflichen Welt von ehedem

t In Vorträgen und Schriftsätzen habe ich wiederholt darauf hingewiesen,

daß im Kirchspiel Ostenfeld — vor allem im Kirchdorfe selbst —

seit altersher eine stark konservative Prägung der sozialen Schichtung

bestand, daß das soziale Gefüge sehr hart und für uns heute fast

unverständlich anmutet; erst die letzten hundert Jahre haben die

krassen Gegensätze verschwinden lassen. "Wir werden im folgenden

versuchen, etwas von dem Kampf der kleinen Leute: Kätner gegen die

Hufner festzuhalten. Der Versuch, sich gegen die Bauern (Hufner

=Stafenbesitzer) durchsetzen, ist, wie wir weiter unten sehen werden,

aus der Not geboren, spricht aber für die Befreiung der Geister, die

sich im westlichen Europa allgemein nach der großen französischen

Revolution in dem letzten Jahrzehnt des 8. Jahrhunderts anzubahnen

scheint.

Für den uneingeweihten Leser müssen wir einiges zur

Verständigung der Vorgänge vorausschicken. Das älteste Recht auf

den Dörfern lag seit je bei den Bauern, die sich in unserer Gegend

Hufner oder Stavener (Stavenbesitzer) nannten. Sie waren Besitzer

ihres Hausgrundstückes mit den Gebäuden, ihres Ackerlandes,

welches in Äckern und nicht wie jetzt in Koppeln lag, seit 1570 in

der Gemeinde Ostnfeld auch ihrer Wiesen, waren Besitzer des

Holzes, das in ihren Schiften stand, deren Boden allerdings zur

Allmode gehörte, also landesherrlich war, und waren nachbarsgleich

nutzungsberechtigt an der Allmode, die ihnen die Weide für das Vieh

und die Möglichkeit zum Plaggenhieb (Heidetorfgewinnung) bot:

das waren die Bonden oder Bondenhufner oder Bondenstavener. Die

Bonden waren von altersher die eigentlichen freien Besitzer, die im

Ding und im Bondengericht das Rückgrat bildeten. Der Veste- oder

Festehufner oder -Stavener1) war nur Besitzer des Hausgrundstückes

mit den Gebäuden, alles andere war ihm nur verfestet, es gehörte der

Landesherrhaft oder einem anderen Grundherrn (Domkapitel,

Ariewatthof = Rodehus). Bei dem jedesmaligen Wechsel des

Festehufners mußte (also vom Vater auf den Sohn usw.) das

Festegeld bezahlt werden. Die Höhe des Festegeldes war seit

Jahrhunderten konstant und — da das Geld im Laufe der

Jahrhunderte eine langsame Entwertung durchmachte — wurde nach

und nach immer weniger fühlbar. Für die vollen Ostenfelder

Festestellen, die als ²/³-Stafen steuermäßig gewertet wurden, betrug das

Festegeld etwa 25 Taler species = 31 Taler 12 ß Courant. Der Wert des

Geldes ist am besten an dem Werte des Kornes (Roggen) zu

demonstrieren; um 1790 rechnete man in Ostenfeld l Tonne Roggen =

6 Mark courant.

Der Festestavener hatte bei uns, durch die Huld des Landesherrn bei

der Verteilung der Wiesen um 1570, mehr Wiesenland erhalten als der

Bondenbesitzer. Da die Wiesen mit der Heugewinnung in allen Zeiten

das Fundament der bäuerlichen Viehhaltung waren, die Viehhaltung

und Stalldüngergewinnung andererseits erst die Ausweitung des

Ackerbaus ermöglichte, so war, auf die Dauer gesehen, der Festebauer

dem Bonden gegenüber wirtschaftlich im Vorteil.

Der Unterschied zwischen den Rechten der Bonden und Festen

schliff sich mehr und mehr ab. Die Festestavener waren seit langem

auch berechtigt, Mitglied des Bondengerichts zu sein, auch stellten sie

im 18. Jahrhundert Rechensmann und Kirchgeschworene. Die

Holzgründe und Wiesenschiften der Bonden und Festen lagen von

altersher getrennt. Durch die landesherrlichen Hiebverbote, die im 17.

Jahrhundert schärfer und schärfer wurden, der Walderhaltung und dem

Landschaftsschutz dienten, war das freie Recht des Bonden auf sein

eigenes Holz bald genau so begrenzt wie das Recht auf das

Wirtschaftsholz (Radeholz) beim Festebauern. In Holzangelegenheiten

machten sich fast alle straffällig durch Überschreiten der

Hiebeinschränkungen in den eigenen Holzlosen. Doch wenn man sich

ohnehin straffällig machte, so „besorgte" man sich gelegentlich das,

was man brauchte, in den Holzungen des Fiskus' oder der Kirche. Da

gab es kaum Unterschiede zwischen Bonden, Festen, Kätnern und

Insten, nur wenige werden ein gutes Gewissen gehabt haben.

Die Verpflichtung der Festeleute, im Erbfall das allerdings seit dem

Mittelalter abgewertete Festegeld zu entrichten, erinnerte nach wie vor

an die bestehende „Festequalität"; das Recht zum Verkauf des

Festegutes stand dem Festebauern nicht zu, aber im übrigen fühlte sich

bei uns um 1800 der Festestavener genau so stark wie der Bonde.

Zu den Hufnern, die in alten Zeiten alles Vorkommende in der

Wirtschaft selbst machten, gesellte sich bei uns etwa am Ausgang des

Mittelalters ein neuer Stand, der Stand der Kätner oder Kötener. Die

Kätner hatten bei uns im Dorfe nur sehr wenig Acker (Aussaat etwa l

Tonne Roggen), 2 Pferde und 2 Kühe — und waren meistens im

Hauptberuf Handwerker: Pflugmacher, Rademacher, Zimmermann,

Schneider, Schmied etc. Mit der Zunahme der Lebensansprüche, der

Verfeinerung der Art und mit dem Ausweiten der bäuerlichen

Wirtschaft wuchs die Bedeutung des Kätners für den Bauern. Das

Handwerk, welches einst fast das Vorrecht des Städters war, war auch

für das Dorf ein lebenswichtiger Bestandteil der Gemeinschaft

geworden. Nur für den Kleinschmied, Bleicher, Färber2), Snitker

(Tischler), Fenstermacher (Glaser) war das Dorf zu eng. Sie wohnten

in H u s u m oder Schwabstedt. Mühlenzwang hatten wir nach

Osterhusum, Wester-Ohrstedt und für die Domkapitelhufen nach

Sollerupmühle. Bäcker und Schlachter waren auf dem Lande nicht

gefragt, und der Maurermeister war bei den alten Sachsenhäusern

entbehrlich. Wir erleben es immer wieder, daß

das Haus bis zum Richten vom Zimmermann gebracht wird, daß die

Maurer nicht beim Richtschmaus erwähnt werden und sich überhaupt

beim Hausbau erst von etwa 1750 an (von dann an beginnt man mit

Brandmauern) durchzusetzen scheinen. Die Kirchenbauten und

größere Schulbauvorhaben in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts

werden von auswärtigen Maurern ausgeführt.

1554 werden die Kötener als Hausbesitzer ausdrücklich erwähnt,

nicht aber die Insten3)! Die Insten, die den Stand der Arbeiter und

gelegentlich auch der Handwerker ausmachten, haben sich bei uns

erst im 17. und 18. Jahrhundert durchgesetzt. Sie werden Besitzer

ihrer Instenstellen und in Zukunft neben den Hufnern und Kätnern

aufgeführt. Auch die Insten hatten etwa 'dieselbe Viehhaltung wie die

Kätner.

Für die Gräsung (Weide) auf der Allmode mußten sowohl Kätner

als auch Insten an das Bauerlag (Gemeinschaft der Stavener)

bezahlen. Die Kätner hatten nach 1630 das Recht, auf der Osterheide

ihren Heidtorff zu graben! Die Instenstellen hatten keine besondere

Zuteilung an (Heide) Torfland. Sie waren in dem Punkte weitgehend

der Gnade ihres Bauern ausgeliefert.

Nach der Inventarisierung von 1710 hatten damals alle 10 Kätner

(davon 5 Vollkätner, 3 Halbkätner, 2 Viertelkätner) je 2 Pferde, l

Vollkätner hatte 3 Kühe, 3 hatten 2 Kühe, einer hatte nur l Kuh. Bei

den abgeteilten Katen waren einmal 2 Kühe, dreimal l Kuh, l

Viertelkate hatte nur 2 Jungtiere.

Es bestanden um 1710 in Ostenfeld 7 Instenstellen, davon war eine

von einem Heuerling bewohnt, der keine Pferde und nur l Kuh hatte.

Alle anderen 6 Insten hatten .je 2 Pferde, einer hatte 3 Kühe, 3

besaßen 2 Kühe und 3 nur l Kuh.

Die bei Kätner und Insten vorhandenen Bestände an Jungpferden,

Schweinen und Schafen waren nicht bedeutend und wollen wir hier

nicht in Betracht ziehen.

Der hohe Bestand an Pferden bei den kleinen Leuten muß uns

heute wundern. Sie hatten kaum Ackerland im Besitz, vom

Pastordienstland vielleicht l—2 Äcker in Pacht, in ihrem Betrieb für

die Pferde kaum Arbeit! Es ist mündlich überliefert, daß die Pferde in

den ausgedehnten Holzungen beim Ausrücken und Abfahren des

Holzes nach der Stadt in Arbeit standen. Diese Lohnfuhren sind eine

der Haupteinnahmequellen der Insten gewesen.

Die sogenannte Verkoppelung 1775—1781, die eine Vermessung

mit sich brachte, eine „Zusammenlegung" der Ackerstreifen zu

Koppeln und eine Verteilung der Allmode an die einzelnen Besitzer,

machte Unterschied zwischen dem Land der Stavenbesitzer, der

Kätner und der Insten. Den Kätnern wurde das Torffeld (die Heiden)

zum Plaggenhieb im Osten des Dorfes genommen. Ihre Ansprüche

wurden durch Zuteilung mit Land an der Gemarkungsgrenze in

Kellingwahd und Wang abgefunden. Das alte Weiderecht in

Frankhöft und Steert (für Jungtiere) wurde ihnen abgenommen. Die

landesherrschaftliche Wiese Herrenbroock, die sie viele Jahre in

Pachtung hatten, wurde an die Stavenbesitzer verteilt. Kurzum, die

Kätner und Insten glaubten, durch die Neuregelung der

Besitzerverhältnisse bei der Verkoppelung übers Ohr gehauen zu

sein.

Pastor Paulsen in Ostenfeld schreibt 1789 in einer „Historie der

Abgaben vom Dienst des Pastoris und der Angaben dieses Dienstes

für 1788":

„Wegen der Vermessung (Verkopplung) haben die Umstände

sich. geändert, viele kleine Leute halten nun keine Pferde, die

Bauern haben mehr Arbeit..."!

Es kam zu Auseinandersetzungen, wie auch in anderen großen

Dörfern, die ihren ersten Niederschlag in dem Aktenpaket fanden, das

wir anschließend behandeln wollen. Etwa 50 Jahre später — um die

Mitte des 19. Jahrhunderts — ist dieser Vorgang im Amtshaus in

Husum nochmals behandelt, um seither sich im Sande zu verlieren

und auch im Gedächtnis der Ältesten einzuschlafen.

C. Die Petitionen

Peter Jensen und Marx, beide Insten in Ostenfeld, bitten

„allerunterthänigst und allerdemütigst, daß Ihnen die bey Ostenfeldt

belegene, der allerhöchsten Herrschaft zugehörige sogenannte

Walckswisch für jährlich auf der Königl. Amtsstube zu entrichtende

100 Mk zur Erbpacht für sich und ihre Erben, Allergnädigst eingethan

werden möge. Ostenfeldt im Amte Husum

d. 4. Febr. 1796 ' Sr. Königl. Maystt.

Ew. Königl. Maystt. wünschen nach Allerhöchst dero Huld und

Gnade das Fortkommen und Die Verbesserungen aller dero

treugehorsamen Unterthanen, und wir erfreuen uns im höchsten Grade

alle so oft geniessenden Wohltaten unseres Huldreichen Monarchen!

Getrost und voller Zuversicht darf jeder, sich dem Throne unseres

Guten Monarchen nähern und jeder kann sicher seine Wünsche und

Bitten anbringen, daher auch wir uns genothdrungen fühlen, in tiefster

Unterwürfigkeit unser Anliegen Ew. Königl. Maystt. offen

anzutragen.

Im Dorfe Ostenfeldt haben die sogenannten Lansten-

Festestavenbesitzer, dem Gerüchte nach schon seit vielen Jahren, die

Ew. Königl. Mayestt. zugehörige, nahe am Dorfe belegene sogenannte

Walckwisch für eine jährliche Häuer von 3 rthir 36 ß bis weiter im

Besitz.4)

Diese Stavenbesitzer besitzen überflüssig Land, daher sie damalen,

wie sie dieses Land erhalten auch nur zu einer so wenigen Summe

sich verstanden haben.

Verschiedene Insten in unserem Dorfe haben außer dem

gemeinschaftlichen Lande, auch noch eine Koppel bey ihrer Stelle,

wir hingegen besitzen nichts außer einem Kohlhof und das noch nicht

urbare Heideland.

Mit der größten Mühe und durch sehr viele Kosten und für einen

ganz übermässigen Preiss, müssen wir aus entfernten Dörfern für

unsere Kühe, die wir zum nothdürftigen Unterhalt nicht entbehren

können, Fütterung herbey schaffen.

Die Lansten und Festestavenbesitzer, sowie alle übrigen

Stavenbesit-zern können sich durch ihren Akker und Kornbau sehr gut

ernähren, dagegen wir als Insten kaum so viel mit unsern Händen zu

verdienen im Stande sind, als unsere Familie zum Nothdürftigen

Unterhalt benötigetist, wenn besonders die Fütterung unserer Kühe,

die uns unterstützen sollen, so kostbar wird'

Diese uns drückende Sorge könnte aber dadurch abgeholfen

werden, wenn. wir die sogenannte Walckwiese zur Erbpacht

allergnädigst erhalten könnten, wir würden dadurch mit Futter

versehen.

Ew. Königl. Maystt. Allerhöchstes Interesse ist aber auch damit

verbunden, da wir uns statt der bisher von den Lansten und

Festebesitzern jährlich bezahlten 3 rthlr 36 ß zu der ohnweit größeren

Summe von jährlich 33 rthlr 16 ß erbieten.

Allergnädigster König, theurer Monarch, wir sind zum

Fortkommen und zur Versorgung unserer Familie das

allerunterthänig höchstbedürftig, wir geloben aus, was wir als treue

und ergebene Unterthanen aufzubringen vermögend sind, mehr

übersteigen unsere Kräfte.

Von der hohen Milde und Gnade unsers Allergnädigsten Königs

völlig überzeugt, wagen wir es, in der tiefsten Unterwürfigkeit, Ew.

Königl. Maystt. allergnädigst anzuflehen, das Ew. Königl. Maystt.

Allerhöchst geruhen mögten, Allergnädigst zu verfügen:

Dass uns die Herrschaftlich bey dem Dorfe Ostenfeldt belegene

sogenannte "Walckwisch für die gebotene jährliche Summe von

33 rthlr 16 ß zur Erbpacht Allergnädigst eingethan werden solle.

Peter Jensen3) Marx Jensen."

Das Gesuch — auf einem amtlichen 12 ß Bogen ausgefertigt, wird

von der Königl. Rentekammer zu Kopenhagen am 20. 2. 1796 an den

Amtmann in Husum zum Bericht gegeben. In dessen Auftrag wird es

von dem „Dezernenten", Herrn Etatsrath und Amtsverwalter

Stemann, bearbeitet. Stemann weist darauf hin, daß nach der

Amtsrechnung von 1741 fol. 30 ect. und den sogenannten J e s s e nschen

Notaten de 1744 (Extract) die niedrige Pacht als alte

Gerechtsame — sogenanntes Heugeld — aufzufassen sei und in den

angezogenen Akten festgehalten würde, daß die Abgabe in statu quo

verbleiben solle.

Er zitiert aus der Amtsrechnung v. 1756:

..Da die sogenannte Walckwiese von den 12 Lansten oder

Festeleuten zu Ostenfeldt bei ihren Festestaven in ,C o m m u n i one

possedieret' und genützet wird, bleibt es mit denen bisher

gerechneten 3 rthlr Species bisweiter in Statu quo."

Er weist auf Besprechungen von 1791 und 1792 hin, die in dieser

Beziehung getätigt wurden, zwischen dem Bauernvogt Jens Petersen

(Jann Massens Bur) in Ostenfeld und der Königl. Schleswig-Holstein.

Landkommission, Verhandlungen, die die Aufstellung der neuen

Satzung des Dorfes bezweckten:

„Als im Kirchspiel Ostenfeldt zur Allerhöchst befohlenen neuen

Satzung

geschritten werden sollte, sind im Jahre 1791 die gesamten

Eingessesenen dieses Kirchspiels öffentlich aufgefordert worden, ihre

Gerechtsame ad protocollum einzubringen, welche sie in Ansehung

dieser oder jener Ländereien behaupten zu können vermeinten.

Der Etatsrath Stemann schlägt vor:

Würde die Königl. Schleswig-Holsteinische Landkommission

über vorberührtes Ansuchen sowohl als insonderheit über obige

pflichtmassig

dargelegte Umstände vernommen werden, welche auf die neue

Satzung des Kirchspiels Ostenfeld Einfluss haben, so hätte man näheren

Grund, dasjenige Resultat vorzuziehen, welches für das allerhöchste

Kammer-Interesse sowohl, als nach denen allgemeinen

Setzungsgrundsätzen selbst, das Zweckdienstlichste seyn möchte. 2. März

1796 Stemann"

Das Gutachten geht an den

Königl. Herrn Kammerherrn

Amtmann und Oberstaller von Schönfeldt

zu Husum.

Unter dem 8. März 1796 schließt sich v. Schönfeldt der Meinung seines

Etatsraths an, daß nur die königl. Schleswig-Holsteinische Landkommission über

dieses Gesuch die erforderliche Auskunft geben könne!

Über drei Jahre sind ins Land gegangen. Da das Gesuch von 1796 an die

Königl. Mayestät scheinbar sich auf dem Instanzenweg verloren hatte, gibt der

beabsichtigte Besuch des Kronprinzen in Husum den Bittstellern Veranlassung,

einen erneuten Versuch zu unternehmen. Sie schildern unter dem 18. 7. 1799 in

einem langen Gesuch nochmals ausführlich ihre Lage, richten dieses an den

Kronprinzen und passen die Gelegenheit seines Aufenthalts in Husum ab, um

ihm das in die Hand zu spielen, was auch tatsächlich gelingt:

„Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Kronprinz und Herr!

... Daher sind wir denn in die Nothwendigkeit versetzt, von den größeren

Bauern Gras und Heuland zu häuern, und diese wissen uns damit

solchergestalt zu drücken, daß wir das Jahr über genug zu thun haben, um

gleichsam sciavisch bey ihnen die theure Häuer abzuverdienen, so daß wir an

die Urbarmachung unserer uns zugetheilten Weyde alle ganz nicht denken

können. Vor diesem, solange noch die Drellburger Wiese, Herrenbroock

genannt, an uns kleine Käthner und Insten, von der Herrschaft in Häuer

eingethan war, konnten wir uns noch einigermaßen helfen, alleine vor 8 Jahren

wussten die größeren Bauern auch diese uns wegzukapern und käuflich an

sich zu bringen. Jetzt haben wir denn allganz kein Wischland, außer dem

gedachten Heidegrund, den wir nicht benutzen können, um unsere einzigste

Kuh darauf zu grasen und damit durchzufüttern. Diese eine Kuh aber ist und

bleibt jeglichem Käthen- und Instenbesitzer so unentbehrlich, daß mit der

Einbusse derselben, der Verfall seiner Stelle verknüpft sein müsste...

... weil unsere Verlegenheit groß, und der daher rührende Druck der

größeren Bauern noch größer ist und seyn muss, weil sie uns gewissermassen

ganz in der Klemme haben. Wir haben aber, obgleich uns kein ganz

abschlägiger Bescheid ertheilt worden, bis jetzt unsern aus Noth beabsichtigten

Zweck nicht erreicht. Noch immer leben wir in der tröstlichen

Hoffnung endlicher Gewährung.

... und da denn nun wir die längstersehnte Ehre haben, Ew. Königl. Hoheit

in der Nähe von unserem Wohn- und Geburtsort passieren zu sehen, so

können wir, überzeugt dass Höchstdieselben das Wohl eines jeden dänischen

Unterthanen sich bestens angelegen seyn lassen, nicht umhin, unterthänigst zu

bitten...

... damit wir aus unsren bedrängten Umständen herausgerissen

werden, fernerhin nicht von den größeren Bauern auf eine so sehr

drückende Weise abhangen zu dürfen. In tiefster Ehrfurcht ersterben

wir übrigens. Ew Königl. Hoheit '

unterthänigste Knechte

Hans Krieger, Marx Jensen, Peter Jensen"

Dieses „selbstgemachte" Gesuch schickte die Königliche

Rentekammer unter dem 3. 8.1799 an das Königl. Amtshaus zu

Husum zur Stellungnahme

und Bericht.

Unter dem 19. 8. 1799 schlägt der Herr Etatsrath Stemann als

Verweser der Königl. Amtmannschaft vor, den Herrn Landinspekteur

Lindeloff als Mitglied der Setzungs-Commission im Kirchspiel

Ostenfeldt zu hören, der darüber würde die beste Auskunft geben

können, indem er die beste Gelegenheit gehabt habe, sich mit der

Güte der Ländereyen sowie mit der Oeconomie der Ostenfelder

bekannt zu machen.

Am 18. 3. 1800 wiederholen die Bittsteller in einem erneutem

Gesuch an:

..Durchlauchtigster, gnädigster Kronprinz und Herr!"

ihr Ansuchen.

„... Dies veranlaßte uns, im verwichenen Jahr, wie Ew. Königl.

Hoheit durch Husum zu passieren geruhten, Höchstdemselben die

wahre Lage der Sache und unsere große Not unterthänigst vorstellig

zu machen, und eine desfällige Bittschrift submissest zu überreichen,

die auch gnädigst angenommen wurde.

Daß diese zur erforderlichen Berichterstattung remittiert werden

würde. konnten wir nun allerdings im Voraus wissen, alleine denn da

doch wir gerade von dem übermässigen Druck der größeren Bauern

und Festebesitzern befreyt zu seyn so sehnlichst wünschten, und

gerade dadurch intendierten, wie bey sobenannten Umständen vor

einigen Tagen, bey Gelegenheit eines Gastmahls, das von dem

Rechensmann Jens Petersen in Oätenfeldt, einem der reichsten

Festebesitzer, für die Geschäftshalber hier gewesene Königl.

Landcommission zubereitet war, gerade diese Bittschrift — wie wir

für zuverlässig erfahren, — hat vorgewiesen und ad deliberationem7)

genommen werden können ..."

Im übrigen ist das Gesuch nur mit anderen Worten sinngemäss

eine Wiederholung von dem, das vor einem Jahr dem Kronprinzen in

Husum übermittelt wurde und den Bauern übermittelt wurde und den

Bauern des Dorfes zur Kenntnis kam! Die Bittschrift war auch

selbstgemacht wie die vorige.

Da die Angelegenheit nicht im Sinne der Bittsteller vorwärts

kommt, sehen diese sich veranlasst, unter dem 19. 7. 1800 eine große

Eingabe zu starten, auf offiziellen Bögen wird ein zehn Seiten langer

Schriftsatz verfasst, in dem nun einmal richtig vom Leder gezogen

wird:

„Durchlauchtigster Kronprinz, Gnädigster Fürst und Herr!

... Unter andern gehörte (vor der Verkoppelung) uns Kätnern und

Insten seit undenklichen Zeiten ein großes Stück Heidegrund auf der

hiesigen Dorfsheide, wo wir nicht nur unsern nöthigen Heidtorf

(Plaggen) zur

Feurung abstechen konnten, sondern auch noch soviel übrig hatten,

daß wir aus dem Verkauf derselben eine Summe lösen konnten,

welche ongefähr zur Bezahlung der nöthigen Wiesengründe hinreichte

...

... daß sie uns Kätner und Insten so ganz nothwendigen

Heidegründe für unsere kleine Stellen zur Verschaffung der nöthigen

Feurung und Winterfütterung ohne Umstände und ohne Vergütung

entreissen konnten ... wir haben nach der Landverteilung so gut wie

vorher mit den königlichen Allerhöchsten Dienstsachen betreffenden

Briefschaften laufen müssen, ohne wie billig auf die Unterstützung

derjenigen hierbei rechnen zu können, die uns doch so viele unserer

ehemaligen Vortheile entzogen hätten...

Wenn nun noch erwogen wird, welch eine lange Zeit der Tagelöhner

braucht, um eine Summe von 10—20 rtl zu verdienen, die wir doch wirklich

an die Festebesitzer und größeren Bauern für Heuland jährlich bezahlen

müssen, so muß die gänzliche Unmöglichkeit der Verbesserung

unserer Heidegründe einem jeden evidentisch einleuchtend sein. Trifft es

sich nun noch oft, daß wir in der hildesten Jahreszeit, da wir einen bedeutenden

Tagelohn verdienen könnten mit den Obrigkeitlichen Briefschaften

laufen müssen und desfalls auf so manchen Tagelohn verzieht

zu thun genöthigt werden, so lässt sich nicht denken, wie vielen

Schweiss und saure Mühe es uns kostet... die Heuersumme zu erwerben.

Kommt noch in Erwegung, daß wir jeden Sommer viele Tage in

dem Husumer Schloßgarten und Platze arbeiten müssen, und für die

Befreiung von den Arlewatter Gutsdiensten jährlich mit Geld vergüten,

so muß es jedem unbefangenem Manne unbegreiflich vorkommen, wie

wir bei diesen Umständen für Frau und Kinder Brot erhalten können.

Durchlauchtigster, gnädigster Kronprinz! Es sey uns erlaubt, noch

mit ein Paar Worten in tiefster Demut.h unsere drückende Noth

unterthänigst vorstellig zu machen. Ein Blick auf unsere Kinder muß

uns nothwendig manchen Seufzer abpressen, indem wir dieselben

nicht anders als geborene Sciaven der größeren Bauern und

Festebesitzer betrachten können, die ja nachgerade, ohne was schon

erwähnet, alles grüne der Weide einkoppeln, um Grassland oder

Kornland daraus zu machen ...

... so befinden wir uns würklich in der größten Verlegenheit und es

bleibt uns dann kein anderer Ausweg übrig, als das Unterkommen an

einem anderen Orte zu suchen. Bekanntlich ist es auch, wie oft Kätner

und Insten ihre Söhne zuerst dem Militärdienst hergeben müssen,

indem die größeren Bauern und Festebesitzer bald auf gerade und bald

auf krumme Wege ihre Söhne zu befreien wissen. Sind hier endlich

Bauge-fälle oder Reperaturen bei der Kirche, der Schule, dem

Pastoratshause, Küsterhause u. s. w. nöthig, so sind Käthner und Insten

die, welche Handdienste verrichten müssen . . . und am Ende haben,

wie schon der Wahrheit gemäß erwähnet worden, nicht soviel dafür,

daß sie eine einzige Kuh halten können. Wer kann Leute verdenken,

daß sie bei solchen Umständen Klage hören lassen. Solange die

Käthner und Insten der hiesigen Dorfschaft die Drellburger Wiesen

Herrenbrock genannt, von der Herrschaft zu Häuer hatten, fühlten sie

doch eine kleine Erleichterung;

alleine diese letzte Quelle wußten die hiesigen Festebesitzer und

größeren Bauern denselben auch zu verstopfen, indem sie die

obengenannte Wiese

Käuflich an sich brachten, und sich dadurch den Weg bahnten, uns

Käthner und Insten völlig unter ihr Joch und Druck zu ziehen, so wie

sie auch recht meisterlich von unserem. Nachtheile in den letzten

Jahren, zu profitieren gewußt haben. Auffallend kann es wohl

niemand sein, wenn wir freimüth:g gestehen, daß wir freylich von der

Zeit an projektierten, wie wir doch einen Theil des unerträglichen

Jochs abschütteln konnten, allein vergebens!

... Auf unsere vorhin erwähnte alleruntertänigste Bitte an die

höchstpreisliche Königl. Rentekammer erhielten wir auch keinen

abschlägigen Bescheid, daher wir wie bekannt vor einem Jahre als

Ew. königl. Hoheit durch Husum zu passieren geruhten, die Kühnheit,

fassten, Höchstdemselben eine unterthänigste und submisseste

Bittschrift zu überreichen, um die oft erwähnte so wichtige

Angelegenheit so schleunig als möglich zum Zweck zu bringen. Da

diese unsere unterthänigste Bittschrift mit huldreicher Herablassung

angenommen wurde, so schmeichelten wir uns schon damals mit der

entzückenden Hoffnung, bald im Erbbesitz des Stück Grundes quaest.

zu sein: indem wir das Glück ganz fühlten, einen so huldreichen und

mächtigen Beschützer in Ew. Königl. Hoheit zu haben. Ehe diese

Sache beendigt werden konnte, mußten ja allerdings die nöthigen

Berichte der Offizialen Allerhöchsten Orts eingeliefert werden und

dies mag die Veranlassung gewesen sein, daß unsere unterthänigste

Bittschrift,

wie wir sicher vernommen haben, von der Königl. Landcommission

hier bei dem Rechensmann Jens Petersen, der ein Gastmahl für

dieselben veranstaltet hatte, vorgewiesen und ad Deliberationem

genommen wurde. Wenn auch dieser Umstand uns befremdete, so

freuten wir uns doch, dadurch zu vernehmen, daß Ew. Königl. Hoheit

auf unsere überlieferte unterthänigste Bittschrift gnädigst huldreichst

Rücksicht genommen hatten.

E'w. Königl. Hoheit werden sich huldreichst vorstellen können, wie

niederschlagend es nach diesen Vorgängen für uns sey, nun abermal

eine so lange Zeit unsere rege gewordenen Hoffnung getäuscht zu

sehen, ohne die geringste befriedigende Nachricht zu erhalten: Dies

ist es also, welches uns jetzt bestimmte, das Herz zu fassen, jetzt zum

  1. Male eine unterthänigste und Allerunterthänigste Bittschrift in

Hinsicht des quaest. Stück Herrschaftl. Grundes allersubmissest

einzuschicken ...

, Sollten indessen die von uns offerierten 100 Mk als jährliche

Erbpachtheuer des quaest. herrschaftl. Grundes unzulänglich

befunden werden, so hoffen wir, daß uns eine höhere Summe nach

der Billigkeit bestimmt wird... Nach diesem Abriss unserer

schlimmen Umstände und ganz miserablen Lage unter der

Bedrückung der hiesigen Festebesitzer und größerer Bauern, den wir

hierdurch die Kühnheit haben, Ew. Königl. Hoheit als unserem

Durchlauchtigsten Beschützer und Helfer ganz unterthänigst und

allerdemütigst in tiefster Submission zur Höchsten Beherzigung

flehend. zu überreichen, wagen wir es abermals Tiefniedrigst unsere

unterthänigste flehentliche Bitte zu wiederholen, und Ew. Königl.

Hoheit unserem allergeliebtesten Kronprinzen in alltertiefster Demuth

und Submission zu bitten, höchstdieselben wollen sich gnädigst,

Huldreichst und gerechtest unserer gegründeten und abermals

wiederholten Nothdurft dahier annehmen...

und folglich uns in den Stand gesetzet sehen, mit froher Aussicht ins

künftige das Wohl unserer Familien und das beste der Nachwelt als

gute Bürger und getreue Unterthanen unsers Allergnädigsten Königs

mit Nachdruck zu fördern.

In allertiefster Ehrfurcht ersterben wir übrigens

Ew. Königl. Hoheit

. unterthänigster Diener

Hans Krieger, Marx Jensen, Peter Jensen"

Unter dem 3. September 1800 nimmt in einem Promemoria der Herr

Landinspekteur Lindeloff zu der Angelegenheit Stellung. Er weist nach

längeren Ausführungen ihre Ansprüche ab:

„Aus ihren eigenen Vorstellungen erhellet, daß sie vorher Kötener waren,

die kein unentgeltliches Weiderecht hatten und gegen die ihnen

destalls zu Theil gewordene Abfindung an sich, wird eigentlich auch

keine Beschwerde geführet, sondern im Grunde bloß darüber, daß die

Hufner eine Wiese, die vorher von den Kölnern in Heuer benutzt worden,

und welche Herrenbrock heißt, käuflich von der Landesherrschaft

erstanden haben. Der übrige Inhalt ihrer Vorstellungen besteht eigentlich

nur in lauter Wiederholungen, in Schilderungen ihrer nothdürftigen Lage,

ihrer Lasten und Leistungen, in deren Hinsicht ihnen jedoch andere

Kötner im Lande mehr oder weniger gleich sind und in Schmähungen

gegen die Huf

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Title Krieger_10.05.2015_00
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