Hans MOHRHOFF

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Hans MOHRHOFF
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occupation Meier
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Events

Type Date Place Sources
death 6. February 1692
Langenhagen, Niedersachsen Lande, Deutschland Find persons in this place
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burial 6. February 1692
Langenhagen, Hannover, Niedersachsen, Germany Find persons in this place
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birth 1617
Langenhagen, Niedersachsen Lande, Deutschland Find persons in this place
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marriage 6. June 1644
Langenhagen Hannover, Hannover, Prussia Find persons in this place
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6. June 1644
Langenhagen Hannover, Hannover, Prussia
Margarethe GERLEFF

Notes for this person

Langenford Meier Mohrhoff Hans dessen Hof itzo und harte 1/2 Morgen ist Erb-

zinsgut gibt denen von Laute jaehrlich.Con: Buschholz im Rusen Rade 6 1/2

Morgen ist Erbgut gibt nichts.11 ss im oberen Felde 14 1/2 Morgen Erbgut

gibt nichts als Zehnten Jacob von Rohde. 8ss hinter dem Hofe 6 Morgen. 8 ss

auf dem grossen Kampe 5 Morgen. 7 ss auf dem Hainbrinke 11 1/2 Rottland gibt

nichts als den Zehnten der Frl.Vogtei Langenhagen.

Hat Wiesenwisch, 11 Morgen hinter dem Rusen Rade. 11 Morgen Riede im jaehrigen

Felde.2 Morgen Riede genannt die Steinriede. Gibt jaehrlich der Vogtei Langen-

sagen Landschatz und verdient Dienstgeld.

Eherezess: Niedersaechsisches Hauptstaatsarchiv in Hannover

Rep. Hann. 72 Hannover No. 618

Eherecess zwischen Hansen Mohrhoff und Margarethen Gerleffs geschlossen.

Im Namen der Heiligen und unzerteileten Dreyfaltigkeit Amen!

Zu wissen sei hiermit Jedermanniglich, das uf heute dato wie unterstehet fuer

mir zu endsbenannten Jetzigem Fuerstlich Ambts Vogts persoehnlich erschienen

sein: Hanss Moerhoff an einem, und Margarethe Gerleffs, Jobst Gerleffs sehl.

allhie zum Langenhagen Eheleibliche Tochter anderntheils und angezeigt, das

auss Sonderbarer Versehung Gottes des Allmechtigen und vorgeschlagenen Rathe

Ihren Eltern und Anverwandten und Freunden, in Beisein hernach gesetzter

Persohnen, sie sich miteinander biss an des Priesters Handt in eine Christliche

Ehegelobnuss eingelassen, welches den sie ehester Ihren guten Gelegenheitt nach

durch die Copulation zu volnziehen bedacht wehren.

Ess sei aber bey solchem Ehehandel wegen zusammenbringungh Ihren zeitlichen

Gueter zwischen Ihnen auf Maass und Weise wie folgt abgeredet und einschluss

gemacht worden: also das Hanss Moerhoff Breutigamb, in der Braudt Ihres Vattern

sehl. Hoff mit allen Zubehoer treffen und den selben besitzen solle,

derentgegen hatt der Breutigamb Moerhoff in den Hoff an bahren Gelde zu bringen

sich versprochen drithalbhundert Reichsthaler und alles was er sonsten in Bonis

haben vermogte und so ist Ihm an Schuld im Hoffe geoffenbaret und aufgetragen,

dreyhundert fuenffzig neue Rthl. so er zu zahlen versprochen und angenohmen.

Sollte aber Vergewehlte Sumb sich ein mehres an Schulden befinden so

verschwiegen worden, haben sich die Mutter und Kinder an ihrem kindlichen

Antheil kuerzen zu lassen festiglich verpflichtet.

Nachdeme auch drey Kinder, alss zwei Sohn nahmens Jobst und Heinrich Julius

Gerleffs und eine Tochter Dorotheen Im Hoffe vorhanden, sollen dieselbigen mit

Kost und Kleidern versorget und ehre stehen und zu gefallen gebethen,auss dem

Hoffe nach Nothdurft getheilet. Und wahn sie zu Ehren kommen fuenffzig in

gesambt aber anderthalbhundert Rthl Itziger beschwerlichen Zeitt und

Gelegenheitt nachgegeben, da zu Zeitt Ihrer Beredungh Kisten, Kleider, Bette

nach Standes gebuehr, ein Malter Roggen, zwee Tonnen Broyhanen und ein Rindt

oder an dessen stadt fuenf Rhtl verschaffet und einen jeden ausgezahlet werden.

Weil auch annoch in der Stadt Alfeldt Zweehundert Gulden auf Interesse

aussstehen, hat die Mutter im Hoffe anstadt Ihren Morgengabe solche Gelder vor

sich behalten,darzu sie dann im Hoffe mit Notduerftigen Unterhalt soll versehen

werden.

Die Todesfaelle aber( so doch der allmechtige Gott gnediglich verhueten wolle)

soll so bald die jungen Eheleute mit dem Braudtbette bedecket eins des anderen

Erbe,wie dan auch die Mutter mit Tode abgehet, die zu Alfeldt stehenden Gelder

den abgetheileten Kindern sollen anheimbfallen, im ubrigen verbleibt es

allenthalben nach Anordnung der Rechte und wie es in der Vogtei Langenhagen

gebraeuchlich, Bey diesem Ehehandel seindt zu mehrer gezeugnuss und verhandler

gewesen, wegen des Beutgambs: Hermann Moerhoff, Heinrich Wiese und Curdt

Hanebuth. An seiten der Braut aber Hansss Beschmann zu Burchwehdel, Engelke

Engelken, Jobst Gerleffs und Thomas Plinke zu Verkundt habe ich zu

endterwehnter auf beidertheile bitte, diesen Ihren getroffenen Eherecess zu

Pappier gebracht, dem Protocoll zusieret, mit eigenhanden nebst denUnderhaendelern, so schreiben gelehret underschreiben und mit eignem

gewohnlichen Pittschafft (Jedoch mir und den meinigen ohne Schaden) betrueckt.

Actum Langenhagen am 16 ten Aprilis Anno 1644

BERUF: Meier

EHEREZESS: Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv in Hannover Rep. Hann.72 Hannover No. 618

Sources

1 GEDCOM file. Imported on 24 September 2012.
Abbreviation: GEDCOM file imported on 24 September 2012
 
2 GEDCOM file. Imported on 24 September 2012.
Abbreviation: GEDCOM file imported on 24 September 2012
 

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