Johann(es) SAUER (DER SCHÄFER)
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Johann(es) SAUER (DER SCHÄFER) |
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occupation | Schäfer |
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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birth |
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Parents
Sebastian SAUER |
Notes for this person
Johann u. Johannes Sauer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit dieselbe Person!
1807
[Die Verpflichtung des Dorfschäfers war Aufgabe des Dorfgerichts und den Schafhaltungsberechtigten Einwohnern des Dorfes. Dieser wurde jeweils für ein Jahr angenommen und meist weiterverpflichtet, wenn sich dieser in seiner Dienstzeit nichts außergewöhnliches zu Schulden kommen ließ. Hier als Beispiel die Verpflichtung des Johannes Sauer:]
Geschehen Poppenlauer den 23ten August 1807
Gegenwärtige beyde Großherzoglichen Schultheisen
Paulus Koch der Schafmeister, dann die meisten Intressenden der hiesigen Schäferery.
Der hiesige Gemindeschäfer Sebastian Sauer wird nunmehr von Altersschwäche so befallen, dass er ferner der Hut nicht mehr wohl vorstehen kann, deswegen wurde der gemeine Schäferdienst seinem Sohne Johannes Sauer von beyden Großherzoglichen Schultheisen sowohl als der beisten bey der Schäferey Interessierten Gemeindegliedern mit dem nemlichen Gestalt wie es dessen Vater bisher bezogen übertragen:
21 Gulden fränckisch an Geld für Wintergeld und hausbestand 4 Achtel Weitzen, 18 Achtel Korn amtlich Münnerstädter Maas, 2 Gerten vom gemeinen Hiebholz, welches ihm jedem 2ten Jahre Haltung heimgeführet wird, die gwöhnlichen Umgänge als den 1ten nach Einsammlung von Kraut und Rüben, den 2ten am Neüjahr, den 3ten die Fasnacht, den 4ten am grünen Donnerstag; Wobey aber es jedem Nachbar frey stehet, was er geben will und sollte er selbst nichts haben, so ist Schäfer auch nicht berechtigt von solchem etwas zu fordern.
40 Stück Viehe, als die Helfte Hammel und die Helfte Schafvieh darf zu halten. Oberst noch 3 Ziegen. Darbey würde den hier neu angenommenen Schäfer besonders eingeschärft, das er nicht in die Fußstapfen seines Vaters eintreten und am Kleebau sowohl als an übrigen Fledfrüchten Schaden thuuen, dann den beschädigten Nachbar mit Grobheiten abweise, sondern vielmehr solle er sich beeifern, die zu Gemeindprotokoll verstalte Ordnung des Kleebaus genau einzuhlaten, widrigenfalls der von ihm oder seiner etwaigen schlechten Huth angerichteten Schaden soglich nach gemachter Anzeye und nicht erst wenn der Schaden sich wieder verwachsen hat, von verpflichteten Männern eingesehen, ist der Schäfer zu Ersehung des von ihm oder den seynigen angerichteten Schadens auf der Stelle anzuhalten und noch über dies die hierorths gewöhnliche Strafe sogleich exepuiert werden soll. Nachdem nun Vorstehender ihme Schäfer deütlich abgelesen und er sich zur pünktlichen Befolgung seiner Pflichten einsichtig gemacht, so gelobet derselbe beyden Hochherzoglichen Schlutheisen und wurde hiermit heutiger Tagschaft beschlossen.
[Gemeinde-Archiv Poppenlauer]
1817
Geschehen den 27ten Jänner 1817 wurde den Johann Sauer Schäfer ein Heiratstax gefertiget als
125 fl geschätzt das halbe wohnhaüßlein
136 fl dessen liegente Feld Gütter
hierauf haften
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1 Kr. Schatzung in Simplo
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2 Kr. Grund Zins
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61/2 Köpflein Korn
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5 Köpflein haben Jährlige Güld
dann stehen
60 fl an jahl. Kapital darauf nach Burglauer
[aus dem Gemeinde-Archiv Poppenlauer]
1818
27 1 Hofhrith an der oberen Dorfseite 23 kr. Johann Sauer "Schäfer"
Sources
1 | Geburts-Reg. kath.Gem.Poppenla |
files
Title | Forschung Fam. Sauer - Poppenlauer/Bad-Kissingen |
Description | |
Id | 54444 |
Upload date | 2018-01-29 12:52:45.0 |
Submitter |
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juergen.sauer@unitybox.de | |
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