Johann VII. VON SAYN-WITTG

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Johann VII. VON SAYN-WITTG
occupation Graf zu Sayn und Wittgenstein, Herr zu Reichenstein und Homburg

Events

Type Date Place Sources
death 2. April 1551
Bad Berleburg, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Find persons in this place
birth 7. January 1488
marriage calculated 1510
marriage calculated 1511
marriage calculated 1514
marriage calculated 1517
marriage calculated 1520
marriage calculated 1545
marriage February 1534
marriage between 1508 and 1512

??spouses-and-children_en_US??

Marriage ??spouse_en_US??Children
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(w) NN1
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Elisabeth MÜLLER
February 1534
Margarete VON HENNEBERG
between 1508 and 1512
Agnes VON DER ESE

Notes for this person

Familienname: von Sayn-Wittg

Vorname (kurz): Johann

Name (kurz): Joh v.Sayn-Wittg

Quellen: Fürstliches Archiv Berleburg - Urkunde Nr. 1835

Vermächtnis des Grafen Johann von Sayn zu Wittgenstein vom 20.03.1551

Kurzfassung

Johann von Sayn, Graf zu Wittgenstein und Herr zu Homburg, vermacht für den Fall seines Todes im ersten Abschnitt dieses Papiers seinen Dienern in Homburg [bei Gummersbach] unterschiedliche Geldbeträge. In den Kirchspielen Wiehl, Waldbröl und Nümbrecht sollen bestimmte Beträge an die Armen verteilt werden.

Im zweiten Abschnitt werden die Bediensteten in Berleburg bedacht, regelmäßig verbunden mit dem Hinweis, dass ihnen auch ihr Lohn vollständig auszuzahlen sei. Größere Beträge erhalten

" der kleine Küchenjunge, Sohn des verstorbenen Herrn Jorge in Girkhausen (25 Taler),

" der Stalljunge Engelbrecht, Sohn des Becker Hen (40 Taler, zu teilen mit seinen Geschwistern),

" die Mutter von Frankenberg und ihr Kind (25 Taler),

" Enchen, eine fromme Dienstmagd (60 Taler und Kleider),

" Henchen, Pferdeknecht (1 Pferd, 25 Taler),

" der Dörr, Pferdeknecht (1 Pferd, 25 Taler),

" Meister Jörgen Schneider (30 Taler, 1 Rock),

" der Pferdejunge Heyge (1 Pferd, 50 Taler, 1 Rock).

Im dritten Abschnitt geht es um die Vertrauten und die natürlichen Kinder des Grafen. Der Sohn Peter und der Schwiegersohn Johann Geysse haben diesen Teil aufgezeichnet, da Graf Johann wegen seiner zittrigen Hand nicht mehr selbst schreibenkonnte. Im einzelnen sollen erhalten:

" Hermann 50 Taler, einen neuen Rock, etliche Bücher und etwas Korn

" Gilbert 150 Taler, etliche Bücher, den Esel mit Sattel und Zaum plus ein halbes Jahr Futter, ein Viertel aller Schafe - jeweils zur Hälfte Hammel und Schafe -, einen guten Rock, etwas Hausrat

" Dem Schultheiß Wilhelm und seinem ganzen Hause soll man nichts geben aus bekannten Gründen.

" Johannes Geisse, unser Schreiber und getreuer Diener, soll bekommen: 300 Taler, den grauen Klepper mit Sattel und Zaum plus Futter für ein halbes Jahr, einen guten Teil unserer Bücher, zwei ehrliche Kleider, beide mit Samt belegt, die Hälfte aller Schafe - in gleicher Zahl Hammel und Schafe - und etwas Hausrat. Außerdem werden ihm die Dienste des Hofes Rohrbach [Hand- und Spanndienste, Abgaben] auf Lebenszeit zugesprochen.

" Der Tochter Katharin, des Schreibers Frau, und ihren Kindern, die durch Brand [1547] alles verloren haben, soll man 1000 Goldgulden geben, außerdem die Hälfte aller Kleider und Geschmeide der verstorbenen Gräfin - insbesondere zwei goldene Stücke [Kleider?] - Federbetten, Hausrat einschließlich silbernen und anderen Geschirrs; damit sie nicht betteln gehen müssen.

" Der Sohn Peter, der wie Katharin den Grafen in seiner Krankheit gepflegt hat, soll ebenfalls 1000 Goldgulden bekommen, dazu ein gutes Pferd, gesattelt und gezäumt, mit Spieß und Harnisch sowie etliche Kleider und den silbernen Stoßdegen,den der Graf selbst geführt hat. Bei allem soll man nicht kleinlich sein.

" Der älteste Sohn Werner ist wie Peter zu versorgen - mit 1000 Goldgulden, Pferd und Kleidern - sowie mit einem beschlagenen Schwert, das dem Grafen einst geschenkt wurde.

" Die Söhne Jost und Gilbert, die nicht "bei uns" bleiben wollen, sollen mit je 400 Talern und einem Pferd "abgefertigt" werden.

" Den Sohn Daniel, "den uns Mollerhanses Elsgen gegeben hat", soll man aufziehen und wie Jost und Gilbert versorgen.

Außerdem sind dem Schwiegervater Johanns, dem Grafen von Henneberg, noch 5.000 Gulden zurückzugeben.

Am Freitag nach Judica 1551.

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