Jobst Hermann DIEPENBROCK

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Jobst Hermann DIEPENBROCK
occupation Scharfsrichterknecht in Lübbecke (bis 1715) und Osnabrück / Halbmeister in Barkhausen (1716- ) und Hitzhausen

Events

Type Date Place Sources
death before 1740
marriage 1709
Lübbecke (Westfalen) Find persons in this place
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marriage 1719
[2]
marriage 1724
[3]

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Marriage ??spouse_en_US??Children
1709
Lübbecke (Westfalen)
Anna Maria MUSS
1719
Barkhausen
Anna Catharina KLARE
1724
Osnabrück
Anna Catharina STAHLHAUER

Notes for this person

Der Dienst als Knecht, bestand ganz überwiegend im Abdecken des Viehs. Weil er sich über einen weiten Bezirk erstrecken konnte und zu Fußabgeleistet werden mußte, war er oft hart, zumal im Winter, bei schlechten Wegen, Eis und Schnee. Oft waren sie wegen eines Stück Viehs Stunden unterwegs und über Wochen kaum zu Hause, nur um einige Pfennige zuverdienen. Wollten sie das Fell mitnehmen, wozu sie von ihrem Herrn,des größeren Gewinnes wegen gehalten waren, wurde ihnen unter Umständen "auf das Barbareste mit Schlägen gedrohet". Wegen des Felles geriet 1724 Jobst Hermann DIEPENBROCK, Knecht beim Scharfrichter in Osnabrück, mit David Schröder aus Nemden (Kirchspiel Bissendorf) und zweien seiner Freunde in Streit, die ihn daraufhin zusammenschlugen und ihm den Arm brachen (Seite 39 (299) ) Jobst Hermann DIEPENBROCK, vorher Halbmeister in Barkhausen, war 1724Scharfrichterknecht in Osnabrück, wo er seine dritte Frau Anna Catharina Stahlhauer heiratete. Als er im gleichen Jahr zu Nemden, KirchspielBissendorf, dem Kötter Kosewitz eine Kuh abdeckte, geriet er anschließend wegen des Felles mit David Schröder und zweien seiner Freunde inStreit, die ihm nicht nur einen Arm zerschlugen, sondern „ gar jämmerlich und unchristlich über den ganzen Leib im offentlichenFelde zugerichtet, daß er auch sich selbsten nicht helfen noch alleine kleiden kann“. Sein Dienstherr, der Scharfrichter Joh. David Busch, strengte einen Prozeß gegen die Täter an, denn „falls solche Frevelthat nicht ernstlich wird geahndet, mann unmüglichLeute wird haben können“. Der Ausgangspunkt des Streites und das Ergebnis standen fest, nicht jedoch der Hergang. Nach seiner eigenen Darstellung hatte David Schröderin Notwehr gehandelt, und er sah nicht ein, „wegen eines famosen Knechts Weiterungen und kostbare Processus zu erleiden“. Zur Tatzeit sei DIEPENBROCK »ganz besoffen« gewesen und habe dem »blutarmen Kosewitz« Die 4 Schilling 6 Pfenning für das Fell »mit der größesten Importunität« verweigert und auch seinen Stock nicht als Pfand zurücklassen wollen, damit Kosewitz sich das Geld in Osnabrück beim Scharfrichter hätteabholen können. Nochmals zur Zahlung aufgefordert, habe DIEPENBROCK »sein zum Abdecken bey sichgeführtes großes Messer entbloßet, die Scheide in den Mund genommen und mit dem Messer auf mich zugegangen [...]und wollte mir mit dem Messer in den Leib rennen. Ich wurde dahero necessitiret, auf die Conservation meines Lebens zu sehen und wehrete diesen mordlichen Aggressoren mit einem Stock ab [...]; wann ich dieses moderamen nicht vorgekehret, der Knecht mir mit dem großen Messer auf der Stelle ermordet hette« Schließlich habe Diepenbrock »das Geld zwarausgelanget, aber mir mit seinen dicken spanischen Rohr dergestalt auf den Kopf geschlagen, daß das Blut zur Schulter hinabgerennet ist, hat darauf die Flucht genommen« . Es sei also unangebracht, »daß der Scharfrichter Busch diesen versoffenen und unbändigen Knecht defendirenwill«, sondern »der verwegene Mensch« müsse seinerseits bestraft werden. Zudem sei Busch aufzutragen »daß er seine Leute von dergleichen Procedur abmahne und, wo sie zu thuen, zum sittlichen und schuldigen Comportement gegen die Leute anweise« Ganz so unschuldig und harmlos kann David Schröders Rolle aber wohl nicht gewesen sein, denn bloße Abwehr, noch dazu durch ihn allein, erklärt nicht die schweren Verletzungen, die Jobst Hermann DIEPENBROCK davontrug, und die Zahlung der 4 Schilling 6 Pfennig zum Schluß paßt nichtso recht in den Handlungsablauf, so daß von daher Diepenbrocks Darstellung an Glaubwürdigkeit gewinnt. Er sagte nämlich aus, David Schröderund seine Freunde seien, nachdem er Koseweitz das Geld gegeben habe und weggehen wollte, »mit denen Schuten und Spaten, womit sie das Loch zum Luder gegraben,auf mich losgefahren«, weil sie der Meinung waren, er müsse 5 Schilling 3 Pfennig zahlen oderdas Fell dalassen. Zunächst habe er sich mit seinem Stock der Schlägezu erwehren gesucht und, als ihm dieser entrissen wurde, habe er sein Messer gezogen, damit aber nicht zugestochen. Ihre Übermacht zu dritt sei er unterlegen. (Seite 278 (906) Die Kanzlei forderte David Schröder und seine Freunde zur Verantwortung, da »dem Publico selbst mit daran gelegen, daß dem Befinden nach das eingeclagte Factum allenfalls der Schärfe nach bestrafet werde, weil sonstKläger [= der Scharfrichter Busch] nicht im Stande sein noch bleiben dörfte, Knechte zu halten, die er zu seiner Profession zu gebrauchen hätte «(Seite 278 (907) ) Joh. David Busch jedoch entließ Jobst Hermann DIEPENBROCK . Kurze Zeitdarauf beschwerte er sich, daß sein „abgeschaffeter Knecht Jost“, dersich nach Melle zu Henrich Lohdi begeben hatte, »in das Kirchspiel Schledehausenm Belm und umliegenden Örtern herummeläuft und sich erkündiget, ob alldorten den Leuten Vieh ümgefallen oderabgängige alte Pferde haben, solches ziehet er ab und führet die Pferde weck und schläget sie tot; Nimpt also hinweg, was meinem Knechte vefallen« (Seite 278 (908) ) Von Henrich Lohdi wandte sich DIEPENBROCK wieder Jo. David Busch zu, der ihm 1728 die Abdeckerei im Amt Hunteburg verpachtete. Ihre Besitzlosigkeit erlaubte es den Knechten, während ihrer Dienstzeit von heute auf morgen das Weite zu suchen, besonders dann, wenn siewegen eines Vergehens zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Aber auch die schlechte Behandlung durch ihren Herrn konnte der Grund dafürsein. [...] und für Joh. David Busch war es 1724 vermutlich die durchden gebrochenen Arm erzwungene Arbeitsunfähigkeit, seine Knecht JobstHermann DIEPENBROCK "abzuschaffen" (Seite 41 (321) ) [...] die Entwicklung führte also dahin, dass den Abdeckern ohne entsprechende Erhöhung ihres Lohnes eine wachsende Arbeitsleistung abverlangt wurde. 1724 sah der Dienst von Jobst Hermann DIEPENBROCK, Knecht des Osnabrücker Scharfrichter, so aus " daß mein Herr den 6. May mich nach den Kötter Koßwitz gesandt, um daselbst ein Vieh abzudecken; wie bei selben gekommen, nach dem Viehe gefraget, er mir darauf das Vieh herausgeschleppet; er und sein Nachbarinzwischen, daß ich das Vieh abgedecket, eine Grube negst daran gegraben; nachdem das Abdecken geschehen, ich das Luder in die Grube geworfen; wie mit die Arbeit fertig, dem Kötter Kosewitz seine Gebührnisse oder Weggeld gelanget", worauf Jobst Hermann DIEPENBROCK die Haut nahm und wieder nach Hause gehen konnte (Seite 50 (395) ) (Gerhard Michael Berg) blieb nicht lange in Barkhausen, denn spätestens 1716 war dort Jobst Hermann DIEPENBROCK Halbmeister (Seite 237 (608)) Seine erste Frau hatte DIEPENBROCK 1709 in Lübbecke geheiratet, alser dort, wohl bis 1715, Scharfrichterknecht war (Seite 237 (609) )Ihr Name ist bei der Heirat mit "Anna Maria Muß", bei ihrem Tod 1719 inBarkhausen mit "Maria Elisabeth Muhßels" angegeben, so daß mangels weiterer Hinweise nicht zu entscheiden ist, ob sie der Familie Muß (Mues, Moes, Mos, Maas) angehörte oder eventuell der weitverbreiteten Familie Mosel. In zweiter Ehe heiratete Jobst Hermann DIEPENBROCK 1719 in Barkhausen die junge Anna Catharina Klare, älteste Tochter von Hans Henrich Klare, Halbmeister in Remsede, und seiner Frau Anna Catharina Eschmeyer .1722 starb Anna Catharina Klare etwa 19 jährig in Remsede bei ihren Eltern an der Geburt ihres ersten Kindes. Nachdem Jobst Hermann DIEPENBROCK 1718, entsprechend dem 1717 ergangenen Erlaß wider alle Quacksalber, wegen seiner Kuren gebrüchtet wordenwar (Seite 237 (612) bat er beim Landesherren um die Erlaubnis, "die außerliche Curen, als Arm- und Beinbrüche, zu heilen", da dies "im hiesigen, ganzen Hochstifte denen Scharfrichter und Halbmeistern (...) ohngehindert zugelassen worden und ihnen ohnverboten gewesen (...)wie ich dann auch bis dahin im Ambte Wittlage solches ohngehindert gethaen und verschiedenen Personen durch die Hülfe Gottes, ohne üppigen Ruhm zu melden, zu ihrer vorigen Gesundheit verholfen“. (Seite 237/238) Das Gutachten des Landphysikus Dr. Krohn fiel aber gegen ihn aus, da dieser der Meinung war, Halbmeistern sei grundsätzlich kein Kurieren zugestatten. DIEPENBROCKS Gesuch wurde abgelehnt (Seite 238 (613) . Im gleichen Jahr 1718 hatte er »sich vermessentlich unterstanden, mit einem Soldaten von des Herrn Obristen von Langen Compagnie, namens Witten, Bruderschaft zu trinken, auf offentlichen Kirchhofe denselben verschiedentlich zu umbhalsen, dieHerrnmontur nicht repectiret und dem Soldaten dadurch Gelegenheit geben wöllen, außer Dienst zu treten« Ob das Unternehmen Erfolg hatte, wird leider nicht gesagt, doch wurdees offenbar von keiner Seite so ernst genommen, wie es beabsichtigt war (Seite 238 (614) . Bis September 1721 wohnte Jobst Hermann DIEPENBROCK in Barkhausen in einem Backhaus, »dessen Wirth, aber, wovon er das Haus gemiethet gehabt, vor einiger Zeit nebst seiner Frauen verstorben, und dessen hinterlassene Kinder und Erben den Nachlaß zu theilen vorhabens und vorgedachten Halbmeisterndas Backhaus auf künftigen Ostern zu räumen, da dann auch seine Miethjahren abgelaufen , angedeutet«. Da er keine neue Wohnung finden konnte, mußte er das Amt Wittlage gezwungenermaßen verlassen (Seite 238 (615) ). Erst 1730 ist wieder ein Halbmeister im Amt Hunteburg genannt: es warJobst Hermann DIEPENBROCK, bis 1722 Halbmeister in Barkhausen, der damals in Ostercappeln ein Kind taufen ließ. Als Scharfrichterknecht hatte er 1724 in Osnabrück eine dritte Ehe mit Anna Catharina Stahlhauer geschlossen. Von den Kindern des Ehepaares Diepenbrock-Stahlhauer heiratete der älteste Sohn Joh. Jost Diepenbrock 1748 Catharina Luisa Brandhorst und diente danach neun Jahre lang als Halbmeisterknecht in Rödinghausen; der jüngere Sohn Joachim Henrich Anton Diepenbrock ging mitCatharina Margaretha Witte die Ehe ein, und seit 1763 wohnten beide als Heuerleute auf dem Wehrendorfer Berg im Amt Wittlage; die ältere Tochter Maria Agnes Diepenbrock heiratete 1745 Franz Viat, der höchstwahrscheinlich identisch war mit dem französischen Deserteur Franz Henrich Viat, der 1780 im Alter von angeblich 80 Jahren in (Bad) Essen starb(Seite 247 (671) Wahrscheinlich kam Jobst Hermann DIEPENBROCK schon zu Michaelis 1728nach Hitzhausen, und zwar nach Abschluß eines Pachtvertrages mit Joh.David Busch, denn im Juli 1729 beschwerte sich Henrich Lohdi zu Melle „das Busch, der Scharfrichter zu Osnabrück, sich unterfangen, den Halbmeisterdienst zu Ambt Hunteborg an sich zureißen“ und „den Verfall solches Dienstes auf ¾ Jahr bereits zu erpressen gewußt“ habe. Dies war nach Meinung Lohdis „nicht allein zu meinem Schaden, sondern auch zu größester Beschimpfung derer Herren Beambten zur Wittlage und Hunteborg, maßen dero Vorfahren sogar über 100 Jahren in ruhiger Possession sind, solchen Dienst anjemanden zu vergeben, auch ich vor beinahe 30 Jahr von denenselben providirt bin, gegen genugsamer Recognition, auf mich und meine Descendenten“ Daraus resultierte der letzte Kompetenzsteit wegen der Hunteburger Halbmeisterei, und diesmal wurde er endgültig zugunsten des Osnabrücker Scharfrichters entschieden. 1733 ließ Joh.David Busch die Lohdische Erbschaft mit Arrest belegen, um sich daraus die von Henrich Lohdi jahrelang unrechtmäßig erhobenen Pachtgelder zurückzahlen zu lassen (Seite247 (675) 1740 heirate Jonst Hermann DIEPENBROCK Witwe Anna Catharina Stahlbauerin zweiter Ehe Henrich Conrad Unverzagt. Er wurde der neue Halbmeister in Hitzhausen. Laut Volkszählung von 1772 hatte der damalige Abdecker zu Hitzhausen,der in einem Backhaus wohnte, 2 Söhne und 1 Tochter unter 14 Jahren (Seite 248 (678) Diese Angabe muß sich auf Joh. Jürgen Mosel beziehen,der demnach damals schon als Nachfolger von Henrich Conrad Unverzagtwar. Er [Joh. Jürgen Mosel] hatte acht Jahre zuvor Maria Gertrud Diepenbrock geheiratet, jüngere Tochter von Jobst Hermann DIEPENBROCK aus dritter Ehe mit Anna Catharina Stahlhauer.

Sources

1 Buch Abdecker und Schafrichter im Hochstift Osnabrück, Seite 237
Abbreviation: Buch Abdecker und Schafrichter im Hochstift Osnabrück
 
2 Buch Abdecker und Schafrichter im Hochstift Osnabrück, S. 237
Abbreviation: Buch Abdecker und Schafrichter im Hochstift Osnabrück
 
3 Buch Abdecker und Schafrichter im Hochstift Osnabrück, Seite 277
Abbreviation: Buch Abdecker und Schafrichter im Hochstift Osnabrück
 

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