Hans Wolf WEISBROD

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Hans Wolf WEISBROD
occupation Stadtschultheiß in Wiesloch

Events

Type Date Place Sources
death 1680
, Heddesheim, 68542, Baden-Württemberg, DEU Find persons in this place
birth 1636
, Weinheim, 69469, Baden-Württemberg, DEU Find persons in this place
marriage 12. February 1661
, Weinheim, 69469, Baden-Württemberg, DEU Find persons in this place
[1] [2]

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Marriage ??spouse_en_US??Children
12. February 1661
, Weinheim, 69469, Baden-Württemberg, DEU
Anna Catharina BAYER

Notes for this person

#Générale#Cf http://gw5.geneanet.org/sinclair60?lang=fr&p=hans+wolf&n=weissbrodt:

Stadtschultheiß in Wiesloch, Oberschultheiß in Wiesloch und Nußloch, Besitzer Oberen Mühle und anderer Güter, Wirt in Feudenheim

Aus mütterlichem Erbe erhält er zusammen mit seinem Bruder

1 Taggerchtigkeit auf der Mittelmühle und

1 1/2 Taggerechtigkeit in der unteren Lohmühle, etl. Güter in Sachsner Gemarkung die die Eltern gemeinsam erworben haben.

1680 kaufte er nach dem Tode von seinem Onkel Anastasius Weisbrod die Obere Mühle in Hockenheim, die er nach deren Brand wiederaufbaute. Er war ab 1680 auch Pächter und Müller der "Heiligen Güter"in Reilingen und Hockenheim.

Es liegen verschiedene Schreiben von ihman die kurpfälzische Regierung in Heidelberg vor:

21.10.1675 Schreiben des JoHANN WOLFgang Weissbrodt an die kurpfälzische Regierung wegendes Besoldungskorns für den Wieslocher Stadtschreiber.

08.05.1677 Schreiben an das Oberamt Heidelberg wegen der Wieslocher Stadtmühle.

23.05.1677 soll laut Oberamtsbefehl alle Kaufinteressenten der Stadtmühlean das Oberamt Heidelberg verweisen.

29.08.1678 übergibt einer Speyerer Bruderschaft einen Schuldbrief und erhält dafür eine Wiese.

Folgendes Ratsprotokoll der Stadt Weinheim vom 08.02.1676 liegt vor:

" Dienstag den 8.Febr. 1676 Hr. Hanß Wolff Weißbrodt, Schultheiß zu Wießloch,klagt gegen seinen Bruder Hanß Philip Weißbrodten, hette ihme vor ohngefehr 5 Wochen ein Stück Wingarth vertauscht und 40 fl. herauß geben,nach der Handt aber hette er, Hanß Philipß, sein, Klägers, Schwiegervatter, daß Gelt wieder zu stelen und den getroffenen Tausch wider vernichten wollen. Weilen nun er offentlich und redlich mit ihme gehandelt,auch ganz keine Überforteilung hirin vorgangen, alßbitte er, seinen Bruder anzuhalten, den getroffenen Tausch zu halten.

Bekl. Hanß Phil. Weißbrodt gestehet den getroffenen Tausch, weilen aber bey dieser schwehren Zeit ihme mit den Heraußgegebenen 40 fl. nicht gedienet, sonderner höchst gemüßigtwürde, den Wingart gar zu verkauffen, alß wolle er nicht verhoffen, daß man ihme zu seinen Schulden zwingen werde, zumahlen er den getroffenen Tauschinnerhalb 8 Tagen wider ufgekündet hette. Gestehet, daß er nicht überforteilt, aber auß angeführter höchster Noth, müßte er den Wingart verkauffen, er hette sochermahlen zu thun, weilen die Wehrschaftt noch nicht vorgangen. Kläger replicirt, eß seie einTausch und kein Kauff also zwischen iknen, Brüdern, vorgangen und nicht nötig gewesen, zu incinniren.

Bescheid : Weilen der zwischen beidenBrüdern getroffene Tausch dem Herkommen und Churpfl. Landrecht geweßen, vor Rhat incinnirt werden sollen, solches aber nicht geschehen, also dem Beklagten frey gestanden. von dem Tausch wider abzutreten, alß läßt man es dabey bewenden. "

In einem Schriftstück vom 04.09.1671 istzu entnehmen, daß er damals Schultheiß in Wiesloch, ein Jahr lang auch Schultheißendienst in Nußloch versehen mußte. Als entgalt hierfür bekam er 8 Malter Korn, 25 Malter Hafrt sowie 37 Gulden und war verpflichtet. " sich mit zwey Pferdten wohlberitten zu Halten ".

Sources

1
  Weinheim Klosterkirche Heiraten 1661 Seite 80 (Archion Mischbuch 1 654-1674 Bikd 46/144
2
  http://www.archion.de/p/0605346d88/

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Title WB2023_3
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