Christianus Prof.Dr. phil. THOMASIUS

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Christianus Prof.Dr. phil. THOMASIUS
property Ahlsdorf und Zielrode

Events

Type Date Place Sources
death 23. September 1728
birth 1. January 1655
Universitätsrektor 28. September 1728
marriage 17. February 1680

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17. February 1680
Leipzig
Augusta Christina HEYLAND

Notes for this person

~„Als begabter und wohlerzogener Professorensohn war er nach Frankfurt(Oder) gezogen – als Rationalist und Aufklärer, kampflustig und siegvertrauend verließer es.“ Magister der Philosophie und der Rechtswissenschaften / studierte u. a. in Frankfurt (Oder) / wettert gegen Pedantismus, Scholastik, Orthodoxie, Geisteserstarrung – legt sich mit der gesamten deutschen Gelehrtenschaft an / Dissertation über Bigamie, die er als Naturrecht für erlaubt erklärt / gibt eine Monatsschrift heraus – Vorläufer des Skandaljournalismus / fordert die Abschaffung der Hexenprozesse

~Christian Thomasius (* 1. Januar 1655 in Leipzig; † 23. September 1728 in Halle (Saale)) war ein deutscher Jurist und Philosoph. Er gilt als Wegbereiter der Frühaufklärung in Deutschland. Thomasius trug durch sein Eintreten für eine humane Strafordnung im Sinne der Aufklärung wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei.

Christian Thomasius wurde am 1. Januar 1655 in Leipzig als Sohn des berühmten Jakob Thomasius (lehrte Philosophie an der Leipziger Universität, war später Rektor der Thomas- und Nikolaischule, Lehrer von Leibniz) geboren. Von 1669 bis 1672 studierte Christian Thomasius Philosophie an der Leipziger Universität, wandte sich aber nach Erlangung des Magistergrades der Jurisprudenz zu und promovierte 1679 zum Dr. iuris. Er war Advokat in Leipzig und lehrte an der Universität. Sein Talent, unangenehm mit geltenden Konventionen zu brechen, ließ ihn in mehrfacher Hinsicht zum Neuerer werden. In einer der ersten Publikationen "Institutiones jurisprudentiae divinae" trat Thomasius 1682 für die Trennung von Kirche und Staat ein, waseinen Affront der Orthodoxie darstellte. 1685 erregte er Aufsehen an der Leipziger Universität mit seiner Untersuchung "De crimine bigamiae". Das Thema löste Befremden unter den juristischen Kollegen aus, denn Thomasius vertrat die Ansicht, dass sichdie Pflicht zur Einehe nicht naturrechtlich ableiten lasse. Auch in seiner äußeren Erscheinung entsprach er nicht der Erwartungshaltung seiner Zeit, erschien er doch im farbigen Modeanzug mit Kavaliersdegen statt im Talar vor seinen Studenten. Einen großen Faux pas beging er jedoch 1687, als er erstmals eine in deutscher Sprache gehaltene Vorlesung ankündigte. Damit war er der erste, der in Deutschland einen Angriff auf die Alleinherrschaft der internationalen Gelehrtensprache, des Latein, wagte. Er setzte sich gegen den Protest seiner Juristenkollegen durch, die 1705 der Neuerung mit einer Kabinettsordre Einhalt gebieten wollten. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts wurden Vorlesungen zunehmend in Deutsch gehalten, auch wenn Latein bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts eine starke Rolle imuniversitären Unterricht behielt. Die Neuerung, Vorlesungen in deutscher Sprache zu halten, beschleunigte auch die Entwicklung einer deutschen Nationalliteratur. Immer wieder zog er sich den Zorn der Leipziger Theologen zu; mächtigeGegner erwuchsen ihm durch seine kritischen Beiträge in den von ihm begründeten "Monatsgesprächen". Mit dieser zwischen 1688 und 1690 erscheinenden Monatsschrift "über allerhand / fürnehmlich aber neue Bücher"wurde Thomasius zum Begründer der deutschen Journalistik. Er griff darin die Heuchelei der Rechtgläubigen, den scholastisch überalterten Universitätsbetrieb und auch den fürstlichen Polizeistaat an, wurde so zum Todfeind der geistigen und politischen Elite seiner Vaterstadt. Am 10. März 1690 kulminierte dieser Zustand. Auf Betreiben der Geistlichkeit und seiner Juristenkollegen wurde in einem Konsistorial-Reskript die Tätigkeit des Hochschullehrers und Publizisten Thomasius in Kursachsen beendet. Als Vorwand diente ein Gutachten, worin er die reformiert-lutherische Mischehe zwischen Mortz Wilhelm von Zeitz mit einer brandenburgischen Prinzessin für einwandfrei erklärte. Es folgte eine schaffensreiche Zeit im brandenburgischen Halle. Er warmaßgeblich an der 1694 erfolgten Gründung der Universität Halle beteiligt. Kritisch setzte er sich mit der Folter und den Hexenprozessen auseinander. 1697 veröffentlichte er eine Schrift mit dem Titel "Ob Ketzerey ein straffbares Verbrechen sey". In dieser und in folgenden Veröffentlichungen legt er sowohl Fundamente heutigen Strafrechtsdenkens als auch die Grundlage für die endgültige Abschaffung der Hexenprozesse. 1705 veröffentlichte er sein Werk "Fundamentum iuris naturae et gentium". Er forderte darin ein Recht ohne religiösen Bezug. Drei Prinzipiendes Naturrechts sollten den Menschen zur Glückseligkeit führen: Die Regel des Ehrbaren oder Honestum, die lautet "Was du wilt/daß andere sich thun sollen/das tue dir selbsten." Die zweite Regel, das Wohlanständige beziehungsweise Decorum ist durch den Satz "Was du wilt/daß andere dir thun sollen/das thue du ihnen" definiert. Drittens heißt es beiThomasisus für das Gerechte, das Iustum: "Was du dir nicht wilt gethan wissen/das thue du andern auch nicht." Hier wird von ihm bereits dieTrennung von Moral und Recht vorweggenommen. Sein großes Verdienst auf rechtlichem Gebiet besteht darin, dass die endgültige Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter durch Friedrichden Großen direkt auf ihn zurückgehen. Thomasius bezeichnete die Folter als Schmach christlicher Staaten. Seine Forderung wurde zunächst inPreußen Wirklichkeit, 1740 wurde dort die Folter abgeschafft. Darüber hinaus sagte er dem Hexenwahn den Kampf an. Er forderte die Abschaffung der Hexenprozesse, da die Hexerei für ihn ein nur fiktives Verbrechen darstellte. Er stellte den Glauben an den Teufel in Frage und entzog somit dem Hexenwahn,der auf der Vorstellung des Teufelspaktesberuhte, die Grundlage. 1728 wurde in Preußen die letzte Hexe verbrannt. Friedrich der Große schrieb später in der "Geschichte meiner Zeit": "...er machte die Richter und den Hexenprozess lächerlich, er lenktedie öffentliche Aufmerksamkeit auf die körperlichen und natürlichen Ursachen der Dinge und eiferte so stark, daß sie sich schämten, derartige Prozesse fortzusetzen; seitdem kann das schöne Geschlecht in Frieden altern und sterben." Die historische Bedeutung von Christian Thomasius besteht darin, dasser einen lebenslangen Kampf für die Freiheit zu denken, zu lehren undzu schreiben geführt hat. Dafür würde ihm die Dankbarkeit der Nachwelt gebühren. Heute ist der Leipziger aus dem Bewußtsein der Gebildetenallerdings weitgehend verschwunden, im Gegensatz zu Leibniz und Kant.Ein Grund dafür liegt sicher im Fehlen eines großen wissenschaftlichen Werkes. Er hinterließ kein philosophisches Lehrsystem, auch keine akademische Schule im strengen Sinne. Praktisches Wissen war ihm wichtiger als weltferne Gelehrsamkeit. Christian Thomasius war ein Mann der Gegenwart, der sich auf den unmittelbaren, konkreten Erfolg konzentrierte. Bildquelle: Lothar Rathmann, ALMA MATER LIPSIENSIS, Leipzig 1984 LP Braunschweig 6005

Herausgeber der Leipziger Monatsgespräche bis 1689

Sources

1 Archiv für Sippenforschung Jahrgang 1987 Heft 105
Abbreviation: Archiv für Sippenforschung Jahrgang 1987 Heft 105.pdf
 
2 Geschichten des geistigen Lebens in Leipzig von Georg Witkowski S.199
Abbreviation: Geschichten des literarischen Lebens in Leipzig von Georg Witkowski S.199
 
3 https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE2151871
Abbreviation: https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE2151871
 
4 Leichenreden der Uni Jena Bd.2 Nr. 2138
Abbreviation: Leichenreden der Uni Jena Bd.2 Nr. 2138
 
5 Leichenreden der Uni Jena Bd.2 Nr. 4084
Abbreviation: Leichenreden der Uni Jena Bd.2 Nr. 4084
 
6 LP Braunschweig 6760
Abbreviation: LP Braunschweig 6760
 
7 Roth 7122
Abbreviation: Roth 7122
 

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Christianus Prof.Dr. phil. THOMASIUS * 1655 Leipzig + 1728 Halle 60258 Familie von Rysel Thomas Von Ryssel 2021-01-31

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